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Aktionsgutscheine erhalten Sie vom Rossmann Online-Shop im Rahmen einer Werbeaktion, z.B. per E-Mail in einem Newsletter oder in Form eines Coupons. Wenn Sie einen Gutschein einlösen möchten, geben Sie bitte im Warenkorb den Gutscheincode in das dafür vorgesehene Feld ein und klicken auf den Button „einlösen“. Der Warenwert wird automatisch um den Betrag des Gutscheins reduziert.
Das Einlösen von Aktionsgutscheinen unterliegt folgenden Bedingungen:
• Pro Bestellung darf nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
• Ein Aktionsgutschein kann an einen Mindestbestellwert geknüpft sein. Eine Einlösung ist dann nur möglich, wenn Sie den Mindestbestellwert erreicht haben, der auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.
• Ein Aktionsgutschein kann nicht mit anderen Aktionen kombiniert werden.
• Der Aktionsgutschein wird nur auf den Warenwert, nicht auf Versandkosten oder sonstige Zuschläge angerechnet.
• Es ist keine Bar- oder Teilauszahlung möglich.
• Die Gültigkeit von Aktionsgutscheinen kann auf bestimmte Produkte oder Sortimentsbereiche beschränkt sein. Dies ist auf dem Aktionsgutschein entsprechend vermerkt.
Der Rabatt wird nur auf die Produkte aus dem passenden Produktbereich angewendet, für den der Gutschein ausgestellt wurde.
• Aktionsgutscheine der Rossmann Online GmbH können nur im Rossmann Onlineshop unter www.rossmann-online.de und nicht in den Rossmann-Filialen, den Rossmann Partnershops oder im Rossmann Fotoshop eingelöst werden.
• Von der Dirk Rossmann GmbH ausgestellte Gutscheine können nur in den Rossmann-Filialen und nicht im Rossmann Onlineshop eingelöst werden.
• Aktionsgutscheine gelten nur während des angegebenen Aktionszeitraums und können später nicht mehr eingelöst werden.
Diese Hinweise finden Sie auch im Begleittext zu Ihrem Gutschein.
Wir möchten Ihnen immer den besten Preis zur besten Qualität bieten. Dafür kalkulieren wir unsere Angebote sehr scharf und bemühen uns, regelmäßig attraktive Rabatt-Aktionen für Sie durchzuführen. Bei einigen Artikeln ist dies uns allerdings untersagt.
Zum Beispiel bei Büchern: Dort sind wir an die gesetzliche Buchpreisbindung (Buchpreisbindungsgesetz – BuchPrBG) gebunden. Dieser Preisbindung unterliegen deutsche Bücher, Zeitungen, Zeitschriften sowie auch Noten und Landkarten. Der Endverkaufspreis für Druckerzeugnisse darf nur vom Verlag - und nicht vom Händler –festgelegt werden. Dies bedeutet, dass sie überall zu denselben Preisen angeboten werden.
Auch Tabakwaren und Pfandbeträge sind betroffen. Im Tabaksteuergesetz (TabStG) ist festgelegt, dass die Steuer mit Hilfe der Steuer-Banderolen erhoben wird. Deshalb darf der Preis einer mit Banderole versehenen Packung nicht mehr geändert werden. In der Verpackungsverordnung (Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen) ist festgelegt, dass Pfandbeträge in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben sind.